Wissen & Experimente › Natur › Tiere beobachten
📖 Verhaltenskodex: Tierwohl und Naturschutz
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Abstand, Aufsicht, Stresssignale, Hygiene – wie wir Tieren und der Natur unterwegs begegnen. Jede Regel mit Quelle.
Abstand und Rücksicht in der Natur
Wildtiere beobachten wir mit ausreichend Abstand; wir scheuchen sie nicht auf und beunruhigen sie nicht. Rastende Zugvögel und Brutvögel lassen wir in Ruhe – jede Flucht kostet sie Energie, und gestörte Brutvögel verlassen Gelege oder Küken. In Schutzgebieten bleiben wir auf den zugelassenen Wegen und betreten keine mit Zäunen oder Schildern markierten Brutplätze. Die Ruhezone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer darf ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden. In Niedersachsen gehören Hunde in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an die Leine; in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Einem Seehund am Strand weichen wir weiträumig aus – nach Möglichkeit 300 Meter –, fassen ihn nicht an, lassen ihm den Weg zum Wasser frei und halten Hunde fern. Tierkinder wie Heuler, Rehkitze oder junge Hasen fassen wir nicht an und nehmen sie nicht mit.
Aufsicht
Kinder haben Kontakt zu Tieren nur unter aktiver Aufsicht eines Erwachsenen – im Streichelzoo, auf dem Hof und mit Hunden. Dass ein Erwachsener nur in der Nähe ist, reicht nicht. Wer einen Hund mitnimmt, sorgt dafür, dass er nicht streunt oder wildert, und hält ihn dicht bei sich und fern von Wildtieren. Einen fremden Hund streicheln wir nur, wenn sein Halter es erlaubt; ist niemand da, lassen wir den Hund in Ruhe.
Stresssignale erkennen – und aufhören
Zeigen Vögel Unruhe, Warnrufe oder anderes Stressverhalten, ziehen wir uns zurück. Flüchtet ein Seehund ins Wasser, ist er gestört – dann vergrößern wir sofort den Abstand. Hunde zeigen Stress oft leise: Gähnen, über die Schnauze lecken, starkes Hecheln, Erstarren, Wegdrehen, eingezogene Rute, Ducken. Knurren ist eine Warnung. Dann beenden wir den Kontakt. Bei Katzen heißen angelegte Ohren, ein schlagender Schwanz, Ducken, Fauchen oder Flucht: in Ruhe lassen. Kaninchen und Meerschweinchen sind Fluchttiere und zeigen Stress kaum deutlich; wir heben sie nicht von oben hoch und halten sie nicht fest – Kontakt nur, wenn das Tier ihn selbst sucht. Bei jedem Tier gilt: Wirkt es gestresst, hören wir sofort auf und lassen ihm einen Rückzugsort.
Hygiene
Tiere können Krankheitserreger übertragen, auch wenn sie gesund wirken. Nach jedem Tierkontakt – Streicheln, Füttern, Stall – und nach Kontakt mit Erde waschen wir die Hände mit Wasser und Seife; ohne Waschbecken helfen Reinigungstücher, gewaschen wird spätestens zu Hause. Bis dahin nehmen wir die Finger nicht in den Mund. Gegessen wird nur außerhalb der Tierbereiche, und Tiere werden nicht geküsst. Kranke, verletzte oder tote Wildtiere fassen wir nicht an und halten Hunde von ihnen fern. Liegen mehrere tote Vögel an einer Stelle, melden wir das dem Veterinäramt. Wildtiere füttern wir nicht – auch Enten kein Brot. Nach dem Aufenthalt im Freien suchen wir den Körper nach Zecken ab, bei Kindern besonders gründlich. Eine Zecke fassen wir mit einer Pinzette nah an der Haut und ziehen sie langsam heraus – ohne Öl oder Klebstoff.
Kurz für Kinder
1. Bleib auf den Wegen und schau Tieren aus der Ferne zu, ohne sie aufzuscheuchen. Seehunde und Tierbabys fasst du nie an, und in Niedersachsen kommt von April bis Mitte Juli jeder Hund draußen an die Leine. 2. Tiere streichelst du nur, wenn ein Erwachsener dabei ist und aufpasst – einen fremden Hund nur, wenn sein Mensch Ja sagt. 3. Tiere zeigen dir, wenn es ihnen zu viel wird: Vögel werden unruhig oder rufen laut, Seehunde robben ins Wasser, Hunde gähnen, knurren oder ziehen den Schwanz ein, Katzen legen die Ohren an. Dann hörst du sofort auf und gehst ein Stück weg. 4. Nach dem Streicheln wäschst du dir die Hände mit Seife, und bis dahin bleiben die Finger aus dem Mund. Wilde Tiere fütterst du nicht, kranke oder tote Tiere fasst du nie an, und nach dem Spielen draußen sucht ihr euch nach Zecken ab.
Quellen
- B – Hochschule / Behörde Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), § 33 – Gesamtausgabe (2022) – belegt: Abschnitt 1: Leinenpflicht 1. April bis 15. Juli (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 b); Abschnitt 2: Hund nicht streunen oder wildern lassen (Nr. 1 a) (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Bundesministerium der Justiz Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – belegt: Abschnitt 1: Tiere nicht mutwillig beunruhigen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Bundesministerium der Justiz Bundesnaturschutzgesetz, § 44 Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten – belegt: Abschnitt 1: Störungsverbot in Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Nationalpark Wattenmeer Mit dem Hund im Nationalpark (2025) – belegt: Abschnitt 1: ganzjährige Leinenpflicht in Ruhe- und Zwischenzone; Abschnitt 2: Hund dicht bei sich (Jagdtrieb) (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer Kinderstuben im Wattenmeer brauchen Rücksichtnahme (Pressemitteilung) (2021) – belegt: Abschnitt 1: Ruhezone ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Nationalparkverwaltungen im Wattenmeer Brutbeginn im Wattenmeer: Hunde immer an die Leine (Pressemitteilung) (2025) – belegt: Abschnitt 1: gestörte Brutvögel verlassen Gelege oder Küken; auf den Wegen bleiben (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Nationalpark Wattenmeer Seehund (Wissensbeitrag) (2025) – belegt: Abschnitt 1: Heuler nicht anfassen; Abschnitt 3: gestörte Seehunde flüchten ins Wasser (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Nationalparkverwaltungen im Wattenmeer Störungen können Heuler mutterlos machen (Pressemitteilung) (2026) – belegt: Abschnitt 1: Abstand nach Möglichkeit 300 Meter, Weg zum Wasser frei, Hunde fernhalten; Abschnitt 4: Robben können Krankheiten übertragen, auch wenn sie gesund wirken (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Robert Koch-Institut RKI-Ratgeber EHEC-Erkrankung (2026) – belegt: Abschnitt 2: enge Aufsicht von Kindern in Streichelzoos und auf Höfen; Abschnitt 4: Hände mit Wasser und Seife, Finger nicht in den Mund, Essen nur außerhalb der Tierbereiche (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Veterinärmedizinische Universität Wien Kinder und Hunde – Dreamteam (Tipps fürs Tier) (2022) – belegt: Abschnitt 2: Kind und Hund nie unbeaufsichtigt; Abschnitt 3: Kinder verstehen die Signale des Hundes oft nicht (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Aktionshandbuch „Tiere live“: Wolf und Hund – Aktion 1 (2019) – belegt: Abschnitt 2: aktive Aufsicht (Anwesenheit allein genügt nicht); Halter fragen, bevor man einen Hund streichelt (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Veterinärmedizinische Universität Wien Kind und Hund – Tipps zum sicheren Umgang (Poster) – belegt: Abschnitt 3: Knurren als Warnung; Kontakt an der Körpersprache beenden (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde infektionsschutz.de (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit) Hygiene und Tiere (2025) – belegt: Abschnitt 4: Hände nach jedem Tierkontakt waschen, Reinigungstücher, Tiere ohne Krankheitszeichen können Erreger ausscheiden, Tiere nicht küssen, kranke Wildtiere und Kadaver nicht anfassen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Robert Koch-Institut Zecken – häufig gestellte Fragen (2024) – belegt: Abschnitt 4: nach Zecken absuchen (Kinder gründlich), Pinzette nah an der Haut, kein Öl oder Klebstoff (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geflügelpest in Niedersachsen: Tote Wildvögel nicht anfassen (Pressemitteilung) (2025) – belegt: Abschnitt 4: kranke und tote Wildvögel nicht anfassen, Hunde fernhalten, Veterinäramt informieren (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- B – Hochschule / Behörde LAVES Niedersachsen Fragen und Antworten zur Geflügelpest – belegt: Abschnitt 4: melden, wenn mehrere tote Vögel an einer Stelle liegen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal Interreg-Projekt NAKUWA Verhaltenscodex für Vogelbeobachtung im Nationalpark Wattenmeer (2019) – belegt: Abschnitt 1: ausreichende Beobachtungsdistanz, nicht aufscheuchen, auf Wegen bleiben; Abschnitt 3: bei Unruhe und Warnrufen zurückziehen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal Deutscher Jagdverband Jungwild bitte nicht anfassen! (2016) – belegt: Abschnitt 1: Wildtierkinder nicht anfassen und nicht mitnehmen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal Deutscher Tierschutzbund (Jugendtierschutz) Tierschutz und Social Media – belegt: Abschnitt 3: Stresssignale bei Hund, Katze, Kaninchen und Meerschweinchen (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal Deutscher Tierschutzbund Tiergestützte Interventionen (Broschüre) (2024) – belegt: Abschnitt 3: Kleintiere zeigen Stress kaum deutlich, nicht von oben greifen, nur freiwilliger Kontakt, bei Stress sofort unterbrechen, Rückzugsort (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal Deutscher Tierschutzbund Darum dürfen Sie Enten nicht füttern – belegt: Abschnitt 4: Enten kein Brot füttern (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal NABU Hamburg Wasservögel nicht füttern – belegt: Abschnitt 4: Wasservögel nicht füttern (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
- C – Fachportal NABU Berlin Wildtiere füttern – belegt: Abschnitt 4: Wildtiere nicht füttern (Lizenz: Literaturangabe) – abgerufen am 21.10.2026
Version 2 · veröffentlicht 21.10.2026 · Lizenz: Alle Rechte beim Betreiber